"Bezüglich der Materialien und Schulbücher haben die Schüler/innen in Deutschförderklassen und -kursen ebenso Anspruch auf das Limit der Schulform wie Schüler/innen in
Regelklassen ohne Deutschförderung. Zusätzlich kann das Zusatzlimit für „Deutsch als Zweitsprache“ (€ 16, 90) für jene außerordentlichen und ordentlichen Schüler/innen mit
nichtdeutscher Muttersprache in Anspruch genommen werden, für die nach einer Sprachstandsüberprüfung durch die Schule bzw. nach Einschätzung des Förderbedarfs durch die Lehrkräfte aufgrund nicht
ausreichender Deutsch-Kenntnisse das Erfordernis des Lehrplanzusatzes „Deutsch als Zweitsprache“ festgestellt und ein spezieller Sprachförderunterricht eingerichtet wird. Dies kann in einer
Deutschförderklasse, in eigenen Deutsch-Förderkursen oder im Besonderen Förderunterricht DAZ bzw. im Unterrichtsfach Deutsch/Lehrplan-Zusatz DAZ im Rahmen des Regelunterrichts erfolgen.
Das DaZ-Zusatzlimit kann nur für Schulbücher und Unterrichtsmittel, die für „Deutsch als Zweitsprache“ approbiert und in den Schulbuchlisten enthalten sind oder für Unterrichtsmittel eigener
Wahl, die vom Hersteller für „Deutsch als Zweitsprache“ gekennzeichnet bzw. nach pädagogischer Einschätzung der Lehrkräfte dafür geeignet sind, verwendet werden. Die für „Deutsch als
Zweitsprache“ bestellten Unterrichtsmittel eigener Wahl müssen vor allem dem Erlernen der Unterrichtssprache dienen. Lernmaterialien für „Deutsch als Zweitsprache“ können aus dem DaZ-Zusatzlimit
auch zur Gänze für DaZ-Unterrichtsmittel eigener Wahl verwendet werden oder auch bis zum Ausmaß von 15 % des Schulformlimits als Unterrichtsmittel eigener Wahl bestellt werden. Die Schüler/innen
mit dem DaZ-Lehrplanzusatz sind auch in den Klassenlisten entsprechend einzutragen. Darüber hinaus ist es für Schüler/innen mit dem Lehrplan-Zusatz „Deutsch als Zweitsprache“ oder mit
muttersprachlichem Unterricht möglich, einmal in vier Jahren (Grundschule und Sekundarstufe 1) außerhalb des Schulbuchlimits ein zweisprachiges Wörterbuch zu bestellen." (Leitfaden für DFKL/DFKU,
S. 8)