Gibt es ein Einspruchsrecht seitens der Eltern in Bezug auf die MIKA-Testung oder den Besuch der Deutschförderklasse.
Nein.
Sollen ao. SuS, die lt. MIKA-Testung "ausreichende" Sprachkompetenzen haben, sofort den o. Status bekommen und somit am Schulende benotet werden?
Hier sind zwei Alternativen im Sokratesprogramm möglich:
- das Ereignis „Außerordentlich“ kann mit dem Datum des MIKA-D Tests befristet werden (betrifft ausschließlich das SJ 2018/2019); alle Gegenstände müssen benotet werden (Jahreszeugnis)!
oder
- Ereignis „Außerordentlich“ läuft mit 05.07.2019 (SJ 2018/2019) lt. Eintragung aus und darf im SJ 2019/2020 nicht mehr eingetragen werden; min. ein Gegenstand muss mit „Nicht beurteilt“ eingetragen sein (Schulbesuchsbestätigung)!
Sollen ao. SuS, die aktuell in der DFKlasse sind und lt. MIKA-Testung "mangelhafte" Sprachkompetenzen haben, sofort der Regelklasse mit DFKurs zugewiesen werden? NEIN, die Ergebnisse gelten für das kommende Schuljahr.
Wenn ein Kind im laufenden Schuljahr in der DFKL oder in einem DFKU ist/war:
Welcher Regelklasse wird es im nächsten Jahr zugeteilt?
Eine Ausnahme bildet die Vorschulstufe, die jedenfalls nur ein Jahr zu besuchen ist: Wird ein Kind im ersten Schulbesuchsjahr aufgrund einer körperlichen und geistigen Überforderung sowie der mangelnden Kenntnis der Unterrichtssprache der Vorschule mit Sprachfördermaßnahmen in der Deutschförderklasse oder im Deutschförderkurs zugeordnet, dann steigt es im folgenden Schuljahr automatisch in die erste Schulstufe auf – unabhängig davon, ob es aufgrund der Kenntnisse der Unterrichtssprache bereits als schulreif gilt oder nicht.
Werden die bestehenden DFKL am Schulstandort weitergeführt und die "neuen" SuS kommen dazu oder wird bei Bedarf im kommenden Schuljahr eine weitere DFKL mit den "neuen" SuS eröffnet?
Alle ao. SuS, die lt. MIKA-Testung einer DFKL zugeteilt werden und unabhängig davon, ob sie im ersten oder zweiten Schulbesuchsjahr sind, werden gemeinsam in einer DFKL geführt. Es gibt Schulstandorte, wo sich rechnerisch mehrere DFKL ausgehen. In diesem Fall macht es natürlich Sinn, SuS im ersten Besuchsjahr und SuS im zweiten Besuchsjahr zusammenzufassen oder auch nach Grundstufen getrennt. Dies muss individuell und nach pädagogischen Kriterien entschieden werden.
Bei der Eröffnung weiterer DFKL ist jedoch unbedingt zu beachten, dass die Finanzierung für eine zweite DFKL erst ab dem 26. Schüler gegeben ist!
Daher müssen sich Schulen, die bis 25 ao Schüler/innen mit „unzureichend“ haben, jedenfalls für die Eröffnung einer zweiten Klasse mit der Bildungsdirektion in Verbindung setzen!
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