Die Leistungsbeurteilung der Schüler/innen mit anderen Erstsprachen im o. Status ist aufgrund des gängigen Notensystems (Ziffernsystem) ein schwieriges Kapitel, wie alle Pädagog/innen wissen. Sie ist deshalb nicht zufriedenstellend, weil die LBVO die wissenschaftlichen Fakten (Dauer des Zweitspracherwerbs) sowie die unterrichtspraktische Faktenlage (multilinguales und heterogenes Klassenzimmer) nicht berücksichtigt und daher den DaZ-Schüler/innen nicht gerecht wird.

 

Vor diesem Hintergrund können die "Gesetzlichen Grundlagen schulischer Maßnahmen für SchülerInnen mit anderen Erstsprachen als Deutsch" sowie die "Lehrplanbestimmungen für Deutsch als Zweitsprache" Orientierung für eine gerechte Leistungsbeurteilung sein.

 

In den Unterrubriken finden Sie die entsprechenden Informationen.

 

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------Verwendete Literatur:

BMUKK: A kući sprecham Deutsch. Sprachstandserhebung in multikulturellen Volksschulklassen: bilingualer Spracherwerb in der Migration. (o.J.).

BMUKK: Den ersten Schritt gehen wir gemeinsam - Eine Handreichung für SchulleiterInnen und LehrerInnen an Volksschulen zur Integration fremdsprachiger SchulanfängerInnen. 2002.

BMB: Gesetzliche Grundlagen schulischer Maßnahmen für SchülerInnenmit anderen Erstsprachenals Deutsch, S. 13

BMB: Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist: Sekundarstufe I (Hauptschule,  Neue Mittelschule, AHS Unterstufe