Ordentliche Schüler/innen
Sobald eine Schülerin bzw. ein Schüler vom außerordentlichen in den ordentlichen Status übergeführt wurde, ist bei der Leistungsbeurteilung
wie bei den anderen ordentlichen SchülerInnen vorzugehen.
(Gesetzliche Grundlagen schulischer Maßnahmen für SchülerInnenmit anderen Erstsprachenals Deutsch, S. 13).
ABER: Da davon auszugehen ist, dass SchülerInnen in der Regel auch nach einem zweijährigen Schulbesuch
in Österreich noch Schwierigkeiten mit der Unterrichtssprache Deutsch haben, kann diese Tatsache auch bei der Beurteilung von ordentlichen SchülerInnen mit anderen Erstsprachen als Deutsch
berücksichtigt werden.
(Gesetzliche Grundlagen schulischer Maßnahmen für SchülerInnenmit anderen Erstsprachenals Deutsch, S. 13).
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