Ordentliche Schüler:innen

Sobald eine Schülerin bzw. ein Schüler vom außerordentlichen in den ordentlichen Status übergeführt wurde, ist bei der Leistungsbeurteilung wie bei den anderen ordentlichen SchülerInnen vorzugehen.

 

ABER: Da davon auszugehen ist, dass Schüler:innen in der Regel auch nach einem zweijährigen Schulbesuch in Österreich noch Schwierigkeiten mit der Unterrichtssprache Deutsch haben, kann diese Tatsache auch bei der Beurteilung von ordentlichen Schüler:nnen mit anderen Erstsprachen als Deutsch berücksichtigt werden. 

(Gesetzliche Grundlagen schulischer Maßnahmen für SchülerInnenmit anderen Erstsprachenals Deutsch, S. 13).

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