Eltern von DaZ-SuS im ordentlichen Status müssen aus rechtlicher Sicht nicht schriftlich über eine zusätzliche Sprachförderung in DaZ informiert werden. Im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen und der Transparenz können DaZ-Lehrer:innen zu Beginn des Schuljahres dennoch allen zu betreuenden o. Schüler:innen eine Elterninformation austeilen. Dafür werden von der Koordinationsstelle SBU/DaZ Vorlagen in 23 verschiedenen Sprachen bereitgestellt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle: m[email protected] .
Die Eltern von SuS im außerordentlichen Status müssen von der Schulleitung mittels Formblatt von der Sprachförderung ihres Kindes (DFKL/DFKU) informiert werden. Nachfolgend finden Sie verschiedene Vorlagen:
Vor der MIKA-D-Testung für Schuleinschreiber/innen
Wenn im Rahmen der Schuleinschreibung die Sprachkenntnisse eines Kindes mit anderen Erstsprachen so eingeschätzt werden, dass es voraussichtlich ao. zu stellen sein wird, müssen die Eltern über den Termin der verpflichtenden MIKA-D-Testung (-> voraussicht-lich im März/April) informiert werden.
Dieses Formblatt kann als Vorlage verwendet und angepasst werden:
Nach der MIKA-D-Testung:
Wenn die Testung ergibt, dass das Kind ao. zu stellen ist und auf der Vorschulstufe, der ersten Schulstufe oder einer anderen Schulstufe die Deutschförderklasse oder den Deutschförderkurs besuchen wird, müssen die Eltern darüber informiert werden.
Zugleich müssen sie eine Rechtsmittelbelehrung in Bezug auf den Widerspruch gegen den ao. Status erhalten.
Dieses Formblatt kann als Vorlage verwendet und angepasst werden.
Sommerschule 2026: DaZ-Förderung konkret
Informationen:
https://www.bimm.at/themenplattform/thema/sommerschule-2026-daz-foerderung-konkret/
Programm & Termine:
