Kann der DaZ-Unterricht von jeder Lehrperson durchgeführt werden?
Im Sinne der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung ist Sorge zu tragen, dass die Deutschförderklassen und -kurse nur von dafür qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt werden, die zum Thema Deutsch als Zweitsprache nachweislich eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung absolviert haben bzw. aktuell eine solche absolvieren. Die Anerkennung von Qualifikationen erfolgt durch den anstellenden Dienstgeber.
(Pädagogischer Erlass zur Umsetzung sowie Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse/ Sprachstartgruppen, 05.09.2016).
Lehrer:innenwechsel?
Es ist zu achten, dass im Sinne eines kontinuierlichen Kompetenzaufbaus die einzelnen Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Förderung von ein- und derselben Lehrperson unterrichtet werden.
(Pädagogischer Erlass zur Umsetzung sowie Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse/ Sprachstartgruppen, 05.09.2016).
Klassenbucheintrag von DaZ-Lehrer:innen?
Ein Eintrag ins Klassenbuch braucht nicht zu erfolgen, da es ja kein Angebot an die Klasse ist, sondern nur einzelne Kinder betrifft (vergleichbar mit Sprachheilunterricht, Beratungslehrereinsatz usw.). Es gibt keine Vorgabe der Schulaufsicht hinsichtlich Klassenbuchführung, die sich auf andere Lehrer/innen als auf Klassen- und Fachlehrer/innen bezieht. Bei den mobilen Lehrer/innen reicht eine ausführliche Unterrichtsplanung pro Kind/Gruppe.
Dürfen DFKL- bzw. DFKU-Stunden für Supplierungen verwendet werden?
Stunden, die den Lehrkräften für eine DFKL/einen DFKU zur Verfügung stehen, dürfen nicht zugunsten anderer Aufgaben der Lehrpersonen (etwa Supplierungen) entfallen.
(Pädagogischer Erlass zur Umsetzung sowie Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse/ Sprachstartgruppen, 05.09.2016)
Ist der Einsatz von Sprachstandsdiagnoseinstrumenten verpflichtend?
Seit dem pädagogischen Erlass des BMBWF zur Qualitätsentwicklung und Qualitäts-sicherung vom September 2016 besteht eine Verpflichtung zum Einsatz von Diagnose- und Förderinstrumenten. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung empfiehlt den Einsatz von USB DaZ in der Sprachstandsbeobachtung für alle Schulstufen.
https://www.bimm.at/themenplattform/wp-content/uploads/2016/01/erlass.pdf
Von den DaZ-Lehrer/innen in Kärnten sind folgende Instrumente zu verwenden ... siehe >>weiterlesen>>.
Dieses Hör-Bilder-Buch "Komm zu Wort! " 1 und 2 richtet sich an Schüler:innen im Grundschulalter, die – meist im laufenden Schuljahr – ohne Deutschkenntnisse ins deutsche Schulsystem „quereinsteigen“.
Mithilfe des Hörstiftes können sich die Schüler vom ersten Tag an hörend einen grundlegenden Wortschatz aneignen – ganz ohne Lesekenntnisse. Er „liest“ den Schülern jedes gedruckte Wort und das dazugehörige Bild „vor“ und schult so das Hörverstehen der Kinder. Auf einigen der großen Poster und Bilder können die Schüler mit ihrem Hörstift auf „Entdeckungsreise“ gehen und hören, was er ihnen erzählt.
Der Ordner "Komm zu Wort" mit den Arbeitsblättern ist eine ideale Ergänzung zu den Hörbüchern und geht auf die besondere Heterogenität der Kinder nicht-deutscher Muttersprache ein. Das Material ist daher besonders geeignet für
Anders als beim Hör-Bilder-Buch werden hier erste Angebote zur schriftlichen Aneignung des Wortschatzes gemacht. Die Kinder wiederholen gelernte Wörter und wenden sie in Satzstrukturen an. Sie erweitern ihren Wortschatz und entwickeln erstes Leseverständnis.
Die insgesamt 84 Arbeitsblätter folgen dem Aufbau und den Themen des Hör-Bilder-Buchs, greifen Wortschatz und Satzstrukturen wieder auf und bieten den Schülern ein sehr kleinschrittiges und ansprechend gestaltetes Lernmaterial, das den Wortschatzerwerb der ersten Monate in den Blick nimmt.