Kann der DaZ-Unterricht von jeder Lehrperson durchgeführt werden?

Im Sinne der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung ist Sorge zu tragen, dass die Deutschförderklassen und -kurse nur von dafür qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt werden, die zum Thema Deutsch als Zweitsprache nachweislich eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung absolviert haben bzw. aktuell eine solche absolvieren. Die Anerkennung von Qualifikationen erfolgt durch den anstellenden Dienstgeber.

(Pädagogischer Erlass zur Umsetzung sowie Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse/ Sprachstartgruppen, 05.09.2016).

 

Lehrer:innenwechsel?

Es ist zu achten, dass im Sinne eines kontinuierlichen Kompetenzaufbaus die einzelnen Schülerinnen und Schüler in der DaZ-Förderung von ein- und derselben Lehrperson unterrichtet werden. 

(Pädagogischer Erlass zur Umsetzung sowie Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse/ Sprachstartgruppen, 05.09.2016).

 

Klassenbucheintrag von DaZ-Lehrer:innen?

Ein Eintrag ins Klassenbuch braucht nicht zu erfolgen, da es ja kein Angebot an die Klasse ist, sondern nur einzelne Kinder betrifft (vergleichbar mit Sprachheilunterricht, Beratungslehrereinsatz usw.). Es gibt keine Vorgabe der Schulaufsicht hinsichtlich Klassenbuchführung, die sich auf andere Lehrer/innen als auf Klassen- und Fachlehrer/innen bezieht.  Bei den mobilen Lehrer/innen reicht eine ausführliche Unterrichtsplanung pro Kind/Gruppe.

 

Dürfen DFKL- bzw. DFKU-Stunden für Supplierungen verwendet werden?

Stunden, die den Lehrkräften für eine DFKL/einen DFKU zur Verfügung stehen, dürfen nicht zugunsten anderer Aufgaben der Lehrpersonen (etwa Supplierungen) entfallen.

(Pädagogischer Erlass zur Umsetzung sowie Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sprachförderkurse/ Sprachstartgruppen, 05.09.2016)

 

Ist der Einsatz von Sprachstandsdiagnoseinstrumenten verpflichtend?

Seit dem  pädagogischen Erlass des BMBWF zur Qualitätsentwicklung und Qualitäts-sicherung  vom September 2016  besteht eine Verpflichtung zum Einsatz von Diagnose- und Förderinstrumenten. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung empfiehlt den Einsatz von USB DaZ in der Sprachstandsbeobachtung für alle Schulstufen. 

 https://www.bimm.at/themenplattform/wp-content/uploads/2016/01/erlass.pdf

 

Von den DaZ-Lehrer/innen in Kärnten sind folgende Instrumente zu verwenden ... siehe >>weiterlesen>>.