Die Leistungsbeurteilung der Schüler:innen mit anderen Erstsprachen im o. Status ist aufgrund des gängigen Notensystems (Ziffernsystem) ein schwieriges Kapitel, wie alle Pädagog:innen wissen. Sie ist deshalb nicht zufriedenstellend, weil die LBVO die wissenschaftlichen Fakten (Dauer des Zweitspracherwerbs) sowie die unterrichtspraktische Faktenlage (multilinguales und heterogenes Klassenzimmer) nicht berücksichtigt und daher den DaZ-Schüler:innen nicht gerecht wird.

 

Vor diesem Hintergrund können die  >>Gesetzlichen Grundlagen>> Orientierung für eine gerechte Leistungsbeurteilung sein.

 

In den Unterrubriken finden Sie die entsprechenden Informationen.

 

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------Verwendete Literatur:

BMUKK: A kući sprecham Deutsch. Sprachstandserhebung in multikulturellen Volksschulklassen: bilingualer Spracherwerb in der Migration. (o.J.).

BMUKK: Den ersten Schritt gehen wir gemeinsam - Eine Handreichung für SchulleiterInnen und LehrerInnen an Volksschulen zur Integration fremdsprachiger SchulanfängerInnen. 2002.

BMB: Gesetzliche Grundlagen schulischer Maßnahmen für SchülerInnenmit anderen Erstsprachenals Deutsch, S. 13

BMB: Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist: Sekundarstufe I (Hauptschule,  Neue Mittelschule, AHS Unterstufe