Ordentliche Schüler:innen
Sobald eine Schülerin bzw. ein Schüler vom außerordentlichen in den ordentlichen Status übergeführt wurde, ist bei der Leistungsbeurteilung wie bei den anderen ordentlichen SchülerInnen vorzugehen.
ABER: Da davon auszugehen ist, dass Schüler:innen in der Regel auch nach einem zweijährigen Schulbesuch in Österreich noch Schwierigkeiten mit der Unterrichtssprache Deutsch haben, kann diese Tatsache auch bei der Beurteilung von ordentlichen Schüler:nnen mit anderen Erstsprachen als Deutsch berücksichtigt werden.
(Gesetzliche Grundlagen schulischer Maßnahmen für SchülerInnenmit anderen Erstsprachenals Deutsch, S. 13).
Sommerschule 2026: DaZ-Förderung konkret
Informationen:
https://www.bimm.at/themenplattform/thema/sommerschule-2026-daz-foerderung-konkret/
Programm & Termine:
