Vor der MIKA-D-Testung für Schuleinschreiber/innen
Wenn im Rahmen der Schuleinschreibung die Sprachkenntnisse eines Kindes mit anderen Erstsprachen so eingeschätzt werden, dass es voraussichtlich ao. zu stellen sein wird, müssen die Eltern über den Termin der verpflichtenden MIKA-D-Testung (-> voraussicht-lich im März/April) informiert werden.
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Nach der MIKA-D-Testung:
Wenn die Testung ergibt, dass das Kind ao. zu stellen ist und auf der Vorschulstufe, der ersten Schulstufe oder einer anderen Schulstufe die Deutschförderklasse oder den Deutschförderkurs besuchen wird, müssen die Eltern darüber informiert werden.
Zugleich müssen sie eine Rechtsmittelbelehrung in Bezug auf den Widerspruch gegen den ao. Status erhalten.
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Der Band präsentiert die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache sowie Mehrsprachigkeit, wobei der Schwerpunkt auf DaZ und Mehrsprachigkeit liegt.
Themen:
In der 2., geprüften und überarbeiteten Auflage wurden Kapitel zu den Bereichen Sprachregister, Inklusion, Digitalisierung sowie literarisches und sprachlich-ästhetisches Lernen ergänzt. In jedem Kapiteln wird ein Überblick über die theoretischen Hintergründe bereitgestellt. Praktische Hinweise für die Unterrichtspraxis wie Planungshilfen, Kriterien der Leistungsbewertung sowie grundlegende Aspekte zur Sprachvermittlung runden den Band ab.
Alle Beiträge geben sowohl angehenden als auch bereits praktizierenden Lehrkräften eine zuverlässige Orientierung.
