Vor der MIKA-D-Testung für Schuleinschreiber/innen
Wenn im Rahmen der Schuleinschreibung die Sprachkenntnisse eines Kindes mit anderen Erstsprachen so eingeschätzt werden, dass es voraussichtlich ao. zu stellen sein wird, müssen die Eltern über den Termin der verpflichtenden MIKA-D-Testung (-> voraussicht-lich im März/April) informiert werden.
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Nach der MIKA-D-Testung:
Wenn die Testung ergibt, dass das Kind ao. zu stellen ist und auf der Vorschulstufe, der ersten Schulstufe oder einer anderen Schulstufe die Deutschförderklasse oder den Deutschförderkurs besuchen wird, müssen die Eltern darüber informiert werden.
Zugleich müssen sie eine Rechtsmittelbelehrung in Bezug auf den Widerspruch gegen den ao. Status erhalten.
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Sprachförderung in Verbindung mit USB-DaZ
Materialien und Tipps