Aufstiegsbedingungen
SchUG §25 Abs. 5c und 5d
SuS aus Deutschförderklassen
Ein Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe aus der Deutschförderklasse ist nur mit MIKA-D-Ergebnis „ausreichend“ und Beschluss der Klassen- oder Schulkonferenz möglich.
SuS aus Deutschförderkursen
Der Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe ist aus dem Deutschförderkurs mit MIKA-D-Ergebnis „ausreichend“ oder „mangelhaft“ möglich, wenn die Schulbesuchsbestätigung in allen Pflichtgegenständen eine positive Beurteilung (mit maximal einem Nicht genügend) aufweist.
Testung und evtl. Aufstieg nach dem Besuch der Sommerschule:
§ 18 Abs. 16 SchUG: (16) Für Schülerinnen und Schüler einer Deutschförderklasse oder eines Deutschförderkurses kann nach Teilnahme am Förderunterricht gemäß § 8 lit. g sublit. dd des Schulorganisationsgesetzes (Sommerschule) bis zu zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres eine neuerliche Testung des Sprachstandes und Einstufung stattfinden.
Weiterbesuch
§32 (2a) SchUG
Schüler, die während der Schulpflicht oder nach Weiterbesuch der Schule in einem freiwilligen zehnten Schuljahr § 18 des Schulpflichtgesetzes 1985) die 4. Klasse der Hauptschule oder der Mittelschule oder die Polytechnische Schule nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen in einem freiwilligen zehnten bzw. elften Schuljahr die Hauptschule, die Mittelschule oder die Polytechnische Schule mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde besuchen, sofern sie zu Beginn des betreffenden Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Unter denselben Bedingungen sind Schüler, die eine im ersten Satz genannte Schule im neunten Jahr der allgemeinen Schulpflicht als außerordentliche Schüler beendet haben, berechtigt, eine der genannten Schulen ein weiteres Jahr als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler zu besuchen.
(Hervorhebung durch mich)
Wechsel der Schulstufen
Innerhalb der Vorschulstufe und der ersten drei Schulstufen der Volksschule und der Sonderschule sind die Schüler berechtigt, während des Unterrichtsjahres in die nächsthöhere oder
nächstniedrigere Schulstufe zu wechseln, jedoch NICHT in Deutschförderklassen.
Ein Wechsel der Schulstufen (§ 17 Abs. 5 SchUG) in DFKL ist nicht zulässig, in Deutschförderkursen hingegen schon.
Strategien und Methoden im DaZ-Einstiegsunterricht der Grundschule.
Dieses Praxisheft bietet mit vielen Praxisbeispielen und Tipps einen profunden Einblick in eine ganzheitliche, sprachsensible DaZ-Förderung von Kindern, die neu einsteigen oder sich in einer frühen Phase des Zweitspracherwerbs befinden. Neben Informationen für eine alltagsintegrierte Beobachtung bieten die Autorinnen Strategien für das Hören und Sprechen, Hinweise, wie sich der Übergang zur schriftlichen Kommunikation vorbereiten lässt, und Good-Practice-Erfahrungen für eine gelingende Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Broschüre entstand in Kooperation mit der PH Niederösterreich unter der umsichtigen Koordination und Mitautorinnenschaft von Misia Doms.
Download -> https://www.oesz.at/download/publikationen/Praxisreihe_38_FINAL_WEB.pdf