Aufstiegsbedingungen
SchUG §25 Abs. 5c und 5d
SuS aus Deutschförderklassen
Ein Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe aus der Deutschförderklasse ist nur mit MIKA-D-Ergebnis „ausreichend“ und Beschluss der Klassen- oder Schulkonferenz möglich.
SuS aus Deutschförderkursen
Der Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe ist aus dem Deutschförderkurs mit MIKA-D-Ergebnis „ausreichend“ oder „mangelhaft“ möglich, wenn die Schulbesuchsbestätigung in allen Pflichtgegenständen eine positive Beurteilung (mit maximal einem Nicht genügend) aufweist.
Übertritt in eine andere Schulart nach der 4. oder 8. Schulstufe
Der Aufstieg in die nächste Schultstufe in einer anderen Schulart ist im ao. Status nicht möglich.
Testung und evtl. Aufstieg nach dem Besuch der Sommerschule:
§ 18 Abs. 16 SchUG: (16) Für Schülerinnen und Schüler einer Deutschförderklasse oder eines Deutschförderkurses kann nach Teilnahme am Förderunterricht gemäß § 8 lit. g sublit. dd des Schulorganisationsgesetzes (Sommerschule) bis zu zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres eine neuerliche Testung des Sprachstandes und Einstufung stattfinden.
Weiterbesuch
§32 (2a) SchUG
Schüler, die während der Schulpflicht oder nach Weiterbesuch der Schule in einem freiwilligen zehnten Schuljahr § 18 des Schulpflichtgesetzes 1985) die 4. Klasse der Hauptschule oder der Mittelschule oder die Polytechnische Schule nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen in einem freiwilligen zehnten bzw. elften Schuljahr die Hauptschule, die Mittelschule oder die Polytechnische Schule mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde besuchen, sofern sie zu Beginn des betreffenden Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Unter denselben Bedingungen sind Schüler, die eine im ersten Satz genannte Schule im neunten Jahr der allgemeinen Schulpflicht als außerordentliche Schüler beendet haben, berechtigt, eine der genannten Schulen ein weiteres Jahr als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler zu besuchen.
(Hervorhebung durch mich)
Wechsel der Schulstufen
Innerhalb der Vorschulstufe und der ersten drei Schulstufen der Volksschule und der Sonderschule sind die Schüler berechtigt, während des Unterrichtsjahres in die nächsthöhere oder
nächstniedrigere Schulstufe zu wechseln, jedoch NICHT in Deutschförderklassen.
Ein Wechsel der Schulstufen (§ 17 Abs. 5 SchUG) in DFKL ist nicht zulässig, in Deutschförderkursen hingegen schon.
"Komm zu Wort" - dieses Mal für die SEKUNDARSTUFE
HÖR-BILDER-BUCH
aus dem FINKEN-Verlag
"Komm zu Wort! Sek 1" ist entwickelt für den Start in die deutsche Sprache und richtet sich an Schüler in der Sekundarstufe 1, die – meist im laufenden Schuljahr –
ohne Deutschkenntnisse ins deutsche Schulsystem „quereinsteigen“.
Mithilfe des BOOKii-Hörstiftes können sich die Schüler vom ersten Tag an hörend einen grundlegenden Wortschatz aneignen – ganz ohne Lesekenntnisse. Der Hörstift
„liest“ den Schülern jedes gedruckte Wort und das dazugehörige Bild „vor“ und schult so das Hörverstehen der Kinder. Auf einigen der großen Poster und Bilder können die Schüler mit ihrem Hörstift
auf „Entdeckungsreise“ gehen und hören, was der Stift ihnen
"Komm zu Wort! Sek 1" geht auf die besondere Heterogenität der „Seiteneinsteiger“ ein: Sowohl für die Arbeit allein als auch in Kleingruppen und Sprachlernklassen
ist dieses Material ideal geeignet. Die Kinder können den Hörstift auch mit Kopfhörer benutzen.
ORDNER
Die insgesamt 84 Arbeitsblätter folgen dem Aufbau und den Themen des Hör-Bilder-Buchs, greifen Wortschatz und Satzstrukturen wieder auf und bieten den Schülern ein sehr kleinschrittiges und ansprechend gestaltetes Lernmaterial, das den Wortschatzerwerb der ersten Monate in den Blick nimmt.
Anders als beim Hör-Bilder-Buch werden hier erste Angebote zur schriftlichen Aneignung des Wortschatzes gemacht.
Die Kinder wiederholen gelernte Wörter und wenden sie in Satzstrukturen an. Sie erweitern ihren Wortschatz und entwickeln erstes Leseverständnis.