§8h SchOG Abs. 4
Bei der Durchführung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen sind im Sinne der Qualitätssicherung und -entwicklung verpflichtend Diagnoseinstrumente einzusetzen, auf deren Grundlage individuelle Förderpläne zu erstellen sind. Der Einsatz von Förderinstrumenten und das Erreichen der Förderziele sind zu dokumentieren.
Förderpläne müssen für ao. SuS in DFKL, IDFKL[1], DFKU und IDFKU[2] sowie für o. SuS, die einen gesonderten DaZ-Unterricht erhalten, erstellt werden.
Ab dem SJ 2019/20 kann aus drei Förderplan-Varianten gewählt werden:
Jede/r DaZ-L kann sich für eine Variante entscheiden. Alle Varianten sind unter den jeweiligen Rubriken rechts zu finden.
[1] für den Unterricht in jenen Wh, die parallel zum Regelunterricht von DaZ-LL durchgeführt werden
[2] sofern eine DaZ-L diesen integrativen DFKU durchführt
Sprachförderung in Verbindung mit USB-DaZ
Materialien und Tipps