Wie und wann sind Eltern über die Einstufung ao., den Verbleib ihres Kindes in der DFKL bzw. im DFKU usw. zu informieren?
Es ist ausschließlich in der Autonomie der Schulleitung gelegen, wie Entscheidungen kommuniziert werden. Seitens der Behörde (Bildungsdirektion) gibt es dazu nur folgende Vorgaben:
-nachweislich
-nachvollziehbar
-umgehend
Nachweislich, damit Eltern ein Rechtsmittel ergreifen können - führt zu Bescheid der Behörde.
Nachvollziehbar, damit die Behörde eine Grundlage für den Bescheid hat.
Umgehend, damit die Bescheide bei Einspruch noch zeitgerecht vor der Organisation erfolgen können.
Gibt es ein Einspruchsrecht seitens der Eltern in Bezug auf den Besuch der Deutschförderklasse.
Nein.
Ist ein Widerspruchsrecht gegen ao./o.-Status möglich?
Ja, die gesetzliche Grundlage dafür lautet SchUG §70 Abs. 1 lit.a
−Entscheidung über ao./o.-Status kann seitens der Schule schriftlich oder mündlich (-> nachweislich, d. h. vor Zeugen) mitgeteilt werden.
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Ein aufklärendes Elterngespräch bzgl. der MIKA-Testung und der daraus resultierenden Sprachfördermodelle sollte aber aus pädagogisch-psychologischen
Gründen einer schriftlichen Verständigung immer vorausgehen. Dieses Gespräch kann schon während der Schuleinschreibung oder zu Schulbeginn
stattfinden!
−Seitens der Eltern ist im Fall einer mündlichen Verständigung die Einforderung einer schriftlichen Entscheidung innerhalb einer Woche möglich.
−Widerspruchsrecht gegen die Aufnahme als ao-Schüler/in: Dieser ist innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung dieser Entscheidung schriftlich (nicht jedoch mit
Email!) bei der Schule oder direkt bei der zuständigen Schulbehörde (Behörde erster Instanz) einzubringen.
−Behörde erster Instanz (Bildungsdirektion) prüft und bestätigt oder ändert die Entscheidung der SL mittels Bescheid ab.
−Gegen den Bescheid der Bildungsdirektion kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Graz eingebracht werden
"Komm zu Wort" - dieses Mal für die SEKUNDARSTUFE
HÖR-BILDER-BUCH
aus dem FINKEN-Verlag
"Komm zu Wort! Sek 1" ist entwickelt für den Start in die deutsche Sprache und richtet sich an Schüler in der Sekundarstufe 1, die – meist im laufenden Schuljahr –
ohne Deutschkenntnisse ins deutsche Schulsystem „quereinsteigen“.
Mithilfe des BOOKii-Hörstiftes können sich die Schüler vom ersten Tag an hörend einen grundlegenden Wortschatz aneignen – ganz ohne Lesekenntnisse. Der Hörstift
„liest“ den Schülern jedes gedruckte Wort und das dazugehörige Bild „vor“ und schult so das Hörverstehen der Kinder. Auf einigen der großen Poster und Bilder können die Schüler mit ihrem Hörstift
auf „Entdeckungsreise“ gehen und hören, was der Stift ihnen
"Komm zu Wort! Sek 1" geht auf die besondere Heterogenität der „Seiteneinsteiger“ ein: Sowohl für die Arbeit allein als auch in Kleingruppen und Sprachlernklassen
ist dieses Material ideal geeignet. Die Kinder können den Hörstift auch mit Kopfhörer benutzen.
ORDNER
Die insgesamt 84 Arbeitsblätter folgen dem Aufbau und den Themen des Hör-Bilder-Buchs, greifen Wortschatz und Satzstrukturen wieder auf und bieten den Schülern ein sehr kleinschrittiges und ansprechend gestaltetes Lernmaterial, das den Wortschatzerwerb der ersten Monate in den Blick nimmt.
Anders als beim Hör-Bilder-Buch werden hier erste Angebote zur schriftlichen Aneignung des Wortschatzes gemacht.
Die Kinder wiederholen gelernte Wörter und wenden sie in Satzstrukturen an. Sie erweitern ihren Wortschatz und entwickeln erstes Leseverständnis.