Die im Rundschreiben beschriebenen Richtlinien regeln den Einsatz der DaZ-Lehrer/innen an allgemein bildenden Pflichtschulen in Kärnten. Das Rundschreiben tritt mit Beginn des Schuljahres 2020/21 in Kraft.

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Die im Rundschreiben erwähnten Formblätter (Tätigkeitsbericht usw.) finden Sie in der Rubrik >>Downloads>>.

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Rundschreiben der Bildungsdirektion: Richtlinien zum Einsatz der DaZ-Lehrer/innen
RS 15_2020.pdf
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