Die Eltern von ao. SuS müssen von der Schulleitung mittels Formblatt von der Sprachförderung ihres Kindes (DFKL/DFKU) informiert werden (sie sind viele Stunden nicht im Regelunterricht).
Eltern von o. SuS müssen aus rechtlicher Sicht nicht schriftlich über die zusätzliche Sprachförderung in DaZ informiert werden. Im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen und der Transparenz sollten DaZ-Lehrer:innen zu Beginn des Schuljahres dennoch allen zu betreuenden o. Schüler:innen diese Elterninformation austeilen.
Der untere Abschnitt soll von den Eltern ausgefüllt und der/dem Lehrer:in zurückgegeben werden.
Das Informationsblatt gibt es neben der deutschen Version in 23 verschiedenen Sprachen als Download (siehe unten). Es hat sich bewährt, sowohl die deutsche als auch die jeweilige Erstsprache auf einem Blatt (Vorder- und Rückseite) auszudrucken.
Sprachförderung in Verbindung mit USB-DaZ
Materialien und Tipps