Die Deutschförderpläne für Deutschförderklassen wurden mit 1. September 2018 für die Volksschulen, Sonderschulen, Neuen Mittelschulen und allgemein bildenden höheren Schulen verordnet.
Deutschförderpläne für die übrigen Schularten der Sekundarstufe II stehen seit August 2019 zur Verfügung.
Ab dem Schuljahr 2019 / 20 sind Deutschförderpläne für Deutschförderklassen gemäß § 8h des Schulorganisationsgesetzes verpflichtend anzuwenden.
Die Lehrpläne für Deutschförderklassen haben zum Ziel, dass die Schüler/innen die Unterrichtssprache frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Regelunterricht der jeweiligen Schulstufe folgen können. Im Sinne der Laufbahn der Schüler/innen ist es laut Lehrplänen daher möglich und sinnvoll, Bildungssprache und Fachwortschatz auch anhand von anderen Unterrichtsgegenständen – etwa Mathematik, Sachunterricht oder Lebende Fremdsprache – zu erarbeiten und die Förderung in diesen Gegenständen je nach individuellen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind die Lehrpläne als Rahmenlehrplan konzipiert, um sicherzustellen, dass DaZ-Lehrer/innen jenen Gestaltungsraum erhalten, der erforderlich ist, um jedes Kind und jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Gleichzeitig erlaubt dies, den Unterricht so zu gestalten, dass der mehrmalige Besuch einer Deutschförderklasse nicht zur Wiederholung des Lehrstoffs führt, sondern die kontinuierliche Förderung der einzelnen Schüler/innen zulässt.
(Aus dem Leitfaden für Deutschförderklassen und Deutschförderkurse, S. 15)