Wie sind ao-Schüler/innen einzustufen?
Sie sind immer altersgemäß einzustufen!
Wann beginnt der ao-Status zu laufen?
Können Schüler/innen mit SPF im ao-Status geführt werden?
Dürfen Schüler/innen vom o-Status in den ao-Status zurückversetzt werden?
Was ist, wenn ein/e ao. Schüler/in vorübergehend für einen Auslandsaufenthalt das Schulsystem in Österreich verlässt und nach einiger Zeit wieder zurückkehrt?
Da sich die Bestimmung des ao. Status nur auf den Schulbesuch in Österreich bezieht, ist davon auszugehen, dass bei einem Auslandsschulbesuch die 2-Jahres-Frist unterbrochen wird und bei der Rückkehr der Schüler weiterläuft. Dafür, dass die Frist bei einer Rückkehr neu zu laufen beginnt, gibt es im Gesetz keinen Anhaltspunkt. Die 2-Jahres-Frist richtet sich demnach nach der tatsächlichen Dauer des Schulbesuchs in Österreich (unabhängig von allfälligen Unterbrechungen durch einen Auslandsschulbesuch).
Ist ein Widerspruchsrecht gegen ao./o.-Status möglich?
Ja, die gesetzliche Grundlage dafür lautet SchUG §70 Abs. 1 lit.a
−Entscheidung über ao./o.-Status kann seitens der Schule schriftlich oder mündlich (-> nachweislich, d. h. vor Zeugen) mitgeteilt werden.
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Ein aufklärendes Elterngespräch bzgl. der MIKA-Testung und der daraus resultierenden Sprachfördermodelle sollte aber aus pädagogisch-psychologischen
Gründen einer schriftlichen Verständigung immer vorausgehen. Dieses Gespräch kann schon während der Schuleinschreibung oder zu Schulbeginn
stattfinden!
−Seitens der Eltern ist im Fall einer mündlichen Verständigung die Einforderung einer schriftlichen Entscheidung innerhalb einer Woche möglich.
−Widerspruchsrecht gegen die Aufnahme als ao-Schüler/in: Dieser ist innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung dieser Entscheidung schriftlich (nicht jedoch mit
Email!) bei der Schule oder direkt bei der zuständigen Schulbehörde (Behörde erster Instanz) einzubringen.
−Behörde erster Instanz (Bildungsdirektion) prüft und bestätigt oder ändert die Entscheidung der SL mittels Bescheid ab.
−Gegen den Bescheid der Bildungsdirektion kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Graz eingebracht werden
Der Grundlagenband Mitsprache bietet das für den erfolgreichen
DaZ-Unterricht auf der Sekundarstufe 1 notwendige theoretische Hintergrundwissen und verbindet es mit einem Praxisteil. In diesem werden vielfältige, ausgearbeitete Anregungen und Vorschläge für
den DaZ-Unterricht in Deutsch, Fremdsprachenunterricht, Geschichte, sozialwissenschaftlichem Unterricht, Mathematik und in den Naturwissenschaften gegeben. Ergänzt werden die
Unterrichtsvorschläge durch Kopiervorlagen.
Die Arbeitshefte von Mitsprache bauen auf dem Grundlagenband auf und bieten Material zur systematischen Sprachförderung. Im Zentrum der Arbeitshefte stehen Lesen
und Schreiben als zwei Basiskompetenzen, die unabdingbar für schulischen und gesellschaftlichen Erfolg sind. Wie der Grundlagenband beschränken sich auch die Arbeitshefte nicht auf den reinen
Deutschunterricht. Vielmehr helfen sie dabei, sprachliche Kompetenzen von DaZ-Lernen auch in den unterschiedlichen Schulfächern aufzubauen und zu fördern. Insgesamt gibt es drei Mitsprache
Arbeitshefte (5/6, 7/8, 9/10), die unterschiedliche Lernniveaus repräsentieren. Sie sind vorrangig für die entsprechenden Jahrgangsstufen konzipiert, können aber auch für Ältere mit einem
ähnlichen sprachlichen Kompetenzniveau eingesetzt werden.