Schulnachricht
(Nicht)-Beurteilung in Deutschförderklassen
In der Deutschförderklasse ist nach den geltenden Bestimmungen nach wie vor leider keine Beurteilung zulässig - auch nicht in jenen Gegenständen, welche die Schüler*innen in der Regelklasse besucht haben und eine Beurteilung evtl. möglich wäre. Daher ist in allen Pflichtgegenständen ein "Nicht beurteilt" zu geben (Teilnahmevermerke sind nur bei verbindlichen und unverbindlichen Übungen zulässig).
Dies gilt auch für Schüler*innen in integrativen DFKL. Im Gesetz und Erlass wird bei der Beurteilung nicht zwischen integrativer und nichtintegrativer DFKL unterschieden.
Beurteilung in Deutschförderkursen
Die Schulnachricht hat
1. die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Pflichtgegenständen unter Berücksichtigung ihrer Sprachschwierigkeiten oder,
2. wenn eine Information über die Lern- und Entwicklungssituation zu erfolgen hat, eine schriftliche Information zu beinhalten.
Wenn Schüler:innen in Deutschförderkursen die erforderlichen Leistungen wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht erbringen, wird der betreffende Pflichtgegenstand nicht beurteilt.
Außerordentliche und ordentliche SchülerInnen der 0. Schulstufe bekommen zum Halbjahr im Sokrates keine Beurteilung (weder Schulnachricht noch Schulbesuchsbestätigung).
DaZ-Schüler:innen sprechen nach der Beendigung des ao-Status relativ gut Deutsch. Die schriftlichen Leistungen hingegen fallen bei vielen im Vergleich dazu deutlich ab, was die Beurteilung der Tests und Schularbeiten sehr schwierig macht. Wie ist das zu erklären?
Hier können Sie die Hintergründe nachlesen: Alltagssprache-Bildungssprache.
Dürfen Schularbeiten und Tests differenzierte Aufgabenstellungen haben?
Die LBVO schließt diese Möglichkeit aus, aber die gesetzlichen Grundlagen für Schüler:innen mit anderen Erstsprachen geben Anhaltspunkte, die bei der Erstellung von Schularbeiten und Tests berücksichtigt werden müssen. Näheres hier >>
Dieses Hör-Bilder-Buch "Komm zu Wort! " 1 und 2 richtet sich an Schüler:innen im Grundschulalter, die – meist im laufenden Schuljahr – ohne Deutschkenntnisse ins deutsche Schulsystem „quereinsteigen“.
Mithilfe des Hörstiftes können sich die Schüler vom ersten Tag an hörend einen grundlegenden Wortschatz aneignen – ganz ohne Lesekenntnisse. Er „liest“ den Schülern jedes gedruckte Wort und das dazugehörige Bild „vor“ und schult so das Hörverstehen der Kinder. Auf einigen der großen Poster und Bilder können die Schüler mit ihrem Hörstift auf „Entdeckungsreise“ gehen und hören, was er ihnen erzählt.
Der Ordner "Komm zu Wort" mit den Arbeitsblättern ist eine ideale Ergänzung zu den Hörbüchern und geht auf die besondere Heterogenität der Kinder nicht-deutscher Muttersprache ein. Das Material ist daher besonders geeignet für
Anders als beim Hör-Bilder-Buch werden hier erste Angebote zur schriftlichen Aneignung des Wortschatzes gemacht. Die Kinder wiederholen gelernte Wörter und wenden sie in Satzstrukturen an. Sie erweitern ihren Wortschatz und entwickeln erstes Leseverständnis.
Die insgesamt 84 Arbeitsblätter folgen dem Aufbau und den Themen des Hör-Bilder-Buchs, greifen Wortschatz und Satzstrukturen wieder auf und bieten den Schülern ein sehr kleinschrittiges und ansprechend gestaltetes Lernmaterial, das den Wortschatzerwerb der ersten Monate in den Blick nimmt.