Schulnachricht

 

(Nicht)-Beurteilung in Deutschförderklassen

In der Deutschförderklasse ist nach den geltenden Bestimmungen nach wie vor leider keine Beurteilung zulässig - auch nicht in jenen Gegenständen, welche die Schüler*innen in der Regelklasse besucht haben und eine Beurteilung evtl. möglich wäre. Daher ist in allen Pflichtgegenständen ein "Nicht beurteilt" zu geben (Teilnahmevermerke sind nur bei verbindlichen und unverbindlichen Übungen zulässig).

Dies gilt auch für Schüler*innen in integrativen DFKL. Im Gesetz und Erlass wird bei der Beurteilung nicht zwischen integrativer und nichtintegrativer DFKL unterschieden.

 

Beurteilung in Deutschförderkursen

Die Schulnachricht hat

1. die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Pflichtgegenständen unter Berücksichtigung ihrer Sprachschwierigkeiten oder,

2. wenn eine Information über die Lern- und Entwicklungssituation zu erfolgen hat, eine schriftliche Information zu beinhalten.

 

Wenn Schüler:innen in Deutschförderkursen die erforderlichen Leistungen wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht erbringen, wird der betreffende Pflichtgegenstand nicht beurteilt.

 

Außerordentliche und ordentliche SchülerInnen der 0. Schulstufe bekommen zum Halbjahr im Sokrates keine Beurteilung (weder Schulnachricht noch Schulbesuchsbestätigung).

 

 

DaZ-Schüler:innen sprechen nach der Beendigung des ao-Status relativ gut Deutsch. Die schriftlichen Leistungen hingegen fallen bei vielen im Vergleich dazu deutlich ab, was die Beurteilung der Tests und Schularbeiten sehr schwierig macht. Wie ist das zu erklären?

Hier können Sie die Hintergründe nachlesen: Alltagssprache-Bildungssprache.

 

Dürfen Schularbeiten und Tests differenzierte Aufgabenstellungen haben?

Die LBVO schließt diese Möglichkeit aus, aber die gesetzlichen Grundlagen für Schüler:innen mit anderen Erstsprachen  geben Anhaltspunkte, die bei der Erstellung von Schularbeiten und Tests berücksichtigt werden müssen. Näheres hier >>